Das US-amerikanische Internetauktionshaus dürfte den meisten bekannt sein. Hinter eBay verbirgt sich das kalifornische Unternehmen eBay inc., gegründet im September 1995. Der Umsatz von eBay betrug im Jahr 2014 4 Mnemonic Phrase ,34 Milliarden US-Dollar, Gewinn vor Steuern 653 Millionen US-Dollar. Tendenz steigend. Auch mein Geld ist in diesen über 4 Milliarden US-Dollar enthalten. Denn auch ich habe die Dienstleistungen des Internetauktionshauses und auch dessen Transaktionspartners paypal in Anspruch genommen. Bis heute.
Es ist aber auch zu verlockend: Durch die weltweite Bekanntheit von eBay und die kinderleichte Handhabung beim Kauf und Verkauf von Produkten bzw. bei der Er- und der Versteigerung von Waren wie beispielsweise Kindermöbel, Kleidung oder Hifi-Elektronik konnte man(n) stets davon ausgehen puttygen ssh , dass der erzielte Preis bei einer erfolgreichen Er- oder Versteigerung zumindest zur vollen Zufriedenheit ausfiel. Voraussetzung: man(n) hatte sich einigermaßen „marktkonform“ verhalten, das heißt, seine Produkte beim Verkauf / bei der Versteigerung ausreichend präsentiert, sprich beschrieben, mit guten Photos und zu attraktiven Zeiten (bei einer Versteigerung) online gestellt. Beim Kauf oder der Ersteigerung eines Produktes profitiert der Käufer von den mittlerweile unzähligen gewerblichen Anbietern auf der Auktionsplattform sowie durchaus auch von den Fehlern, die unerfahrene private Verkäufer/Anbieter (falsche Zeiten bei Auktionsende, unvollständige Beschreibungen des Produktes etc.) machen.
So weit, so praktikabel. Sichtwechsel. Der E-Commerce, sprich der Kauf und Verkauf von Waren und Produkten über das Internet, boomt (siehe Grafik). Auch in Deutschland. Ein Ende dieser Entwicklung? Nicht abzusehen. Internetauktionshäuser wie eBay profitieren davon. Immer mehr Haushalte sind vernetzt, immer mehr „digital immigrants“ (Internet-Anwender ab Jahrgang 1982 und älter) verkaufen ihren Dachbodenfund, das alte Fahrrad oder die Filmkamera übers Internet. Für eBay ein tolles Geschäft. Denn das Einstellen und den Vertrieb regelt der Verkäufer am PC.
Doch wo so viel Geld umgesetzt wird, gibt es meistens auch Trittbrettfahrer. Profiteure, die gerne ein Stück vom Kuchen abhaben wollen. Wenn es schon nicht mit dem selbst erarbeiteten Know-How oder im eigenen beruflichen Fahrwasser funktioniert. Kriminelle oder Rechtsanwaltskanzleien beispielsweise. Das Jahr 2014 war für diese Klientel ein Schlüsseljahr. So hat beispielsweise der BGH in Karlsruhe in einem Urteil entschieden, dass bereits mit dem ersten Mausklick auf einen zu ersteigernden Artikel dieser Artikel als „verkauft“ gilt. Im Sinne des Käufers. Fehlerhafte Angaben im Text, zu niedrige Startpreise, falsche Zeitangaben, verloren oder kaputt gegangene Artikel? Pech gehabt. Eingegeben ist eingegeben.
„Firmen“ wie Defe-Trade von Dennis Bertram oder Rechtsanwaltskanzleien wie Hoffmeyer in Hannover sind Profiteure dieser kleinen Fehler, Missgeschicke, die immer mal wieder passieren können. Ich kann ein Lied davon singen. Bei Rücknahmen von Angeboten durch fehlerhafte Angaben und/oder defekte Ware hagelt es Abmahnungen. Beispiele oder ähnliche Fälle gibt es reichlich. Und die Abmahner bekommen ihr Recht. Mit Recht? Nach einem „verschollenen“ Smartphone
, verloren gegangen auf dem (DHL-)Versandweg, sowie einem zerstörten Produkt, auf das schon geboten wurde, und das ich zurückziehen musste, bekam ich eine Abmahnung.
Kein Einzelfall. Somit hat für mich die Internetauktionsplattform eBay als verantwortlicher Dienstleister mein Vertrauen verloren. Bei eBay gibt es für derlei Fälle nur wenig Schutz. Und die nächste Abmahnung bei zurückgezogenen Angeboten (durch Zerstörung oder eine fehlerhafte Eingabe) wartet schon. Viele Rechtsanwaltskanzleien freuen sich auf deinen nächsten Fehler. Und die Schwelle wird immer niedriger. Das war´s für mich, eBay! Auch bei deinen Kleinanzeigen übrigens!