Wer heute einen Begriff oder eine Nachricht sucht, der „googlet kurz mal nach“. Begriffe, Nachrichten oder Hintergründe werden nicht mehr nachgeschlagen, sprich geblättert, sie werden „gegooglet“. Das weiß jedes Kind. Und das funktioniert auch auf dem Smartphone. Aktuelle Nachrichten werden bei „Google News“ aufgelistet. Dazu übernimmt die weltweit einflußreichste Suchmaschine bei der Darstellung der Ergebnisse gerne Überschriften und Textanrisse (sogenannte „Snippets“) aus den fremden Online-Artikeln. Facebook macht das auch. Wer mal einen SpOn- (Spiegel Online) oder ZEIT Online-Artikel bei Facebook verlinkt hat, der wird das kennen – und schätzen. Man freut sich, dass das Snippet und das Bild so toll aussehen und Lust auf den Artikel machen.
Diese kleinen, professionell erstellten Teile eines Presseerzeugnisses sind laut Justizministerium des Bundes eine Mehrfachverwertung. Und diese sollen – so das Justizministerium – in einer ersten Fassung des geplanten „Leistungsschutzrechts„, doch bitte bezahlt werden. Die Pläne zu diesem „Schutzrecht für Presseverleger“ haben (reichlich früh) in den letzten Tagen das Licht der digitalen Welt erblickt. Im geplanten Gesetz, das oft auch kurz „Lex Google“ genannt wird, steht zum Beispiel geschrieben, dass übernommene Textteile in ein „selbständiges Sprachwerk“ integiert werden sollen. So würde beispielsweise eine bekannte „Bild“-Schlagzeile unter Google News nicht mehr „Wir sind Papst!“ lauten, sondern vielleicht „Die Bild-Zeitung titelt zum neuen Papst Benedikt, dass das Volk jetzt auch Papst sei!“ Oder so ähnlich. Die gängige Methode zur Suchmaschinenoptimierung (auch beim SEO-Plugin von WordPress beispielsweise), den Link zu einem Artikel aus der Überschrift zu generieren, könnte damit für viele zu einer (Abmahn-)Falle werden.
Bereits 2009 hatte Springer-Chef Mathias Döpfner ein Schutzrecht öffentlich ins Spiel gebracht und zahlreiche Verleger, Journalisten und Kreative mit folgender Mutmaßung verunsichert: „Der Copypreis der Zukunft ist das Copyright„. Doch wo beginnt die Verletzung eines Copyrights? Was passiert beispielsweise mit der mehrfachen Verbreitung einer Agenturmeldung? Das will das neue „Leistungsschutzrecht“, kurz „LSR“ festlegen. Und die Gesetzesbrecher zur Kasse bitten…. Zukünftig wird es das „Problem“ der Agentur sein, eine Lizenzgebühr, sprich Geld für die (unerlaubte) Kopie einzutreiben. Besonders schwierig wird es für die Blogger. Dazu heißt es im Entwurf: „Ist zum Beispiel ein Blogger hauptberuflich als freiberuflicher Journalist tätig und setzt er sich auf seinem Blog mit seinem Schwerpunktthema auseinander, dann handelt er, wenn er hierbei Presseerzeugnisse von Dritten nutzt, zu gewerblichen Zwecken.“ In diesem Fall greift das LSR.
Blogger, Kreative, Journalisten und Web 2.0 Experten machen bereits gegen das neue LSR mobil. Rechtsanwalt und Web 2.0-Kenner Udo Vetter spricht von einem „Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte“. Holger Bleich, Redakteur des Fachmagazins „c´t“ stellt fest, dass „das geplante Leistungsschutzrecht zu einer wesentlich defensiveren Verlinkungspraxis – und damit zu weniger Querverweisen – im Web führen dürfte.“ Journalist Christian Soeder stellte gleich ein „Anti-LSR-Manifest“ ins Netz. Mit ihrem Gesetzesentwurf, der noch nicht vom Bundeskabinett abgesegnet ist und wohl kaum bis zum Ende der Legislaturperiode 2013 kommen dürfte, trifft Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) selbst in den eigenen Reihen auf Widerstand. Dennoch verteidigt sie ihren ersten Entwurf (auch, um damit ihre Pflicht aus dem Koalitionsvertrag zu erfüllen) in vielen Interviews.
Ich persönlich möchte nicht in einem Land leben, in dem Lobbyisten, einflussreiche Verleger oder kurzsichtige Manager meine Zitier- und Internetfreiheit beschränken können. Ich möchte in keinem Land leben, in dem mir bestimmte Verbände und Institutionen vorschreiben, was ich im Internet sehen darf und was nicht. Vielleicht heißt es aber schon ganz bald nicht nur „Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“ sondern zudem auch „Dieser Artikel ist in deinem Land nicht verfügbar„. Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen in Punkto ACTA, SOPA und Co. bin ich mir aber sicher, dass die aktuelle Koalition auch zum ersten Entwurf des LSR noch einmal in Klausur geht.